Diagnostik

Um unsere Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gezielt und individuell zu fördern, bedarf es einer genauen Kenntnis ihrer entwicklungsbezogenen Kompetenzen und ihres aktuellen Lernstands. Daher ist die Diagnostik eine Kernaufgabe unserer sonderpädagogischen Arbeit.

Sie setzt sich zusammen aus:

  1. Feststellungsdiagnostik (Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs)

Wird vor oder während des Schulbesuchs deutlich, dass Schülerinnen und Schüler Unterstützungsmaßnahmen über das normale pädagogische Maß hinaus benötigen, kann ein sonderpädagogisches Überprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag erfolgt über die besuchte Schule oder durch die Erziehungsberechtigten. Die Ergebnisse dieser Diagnostik münden anschließend in einem sonderpädagogischen Gutachten mit der (Nicht)Feststellung eines Förderbedarfs in einem bestimmten Förderschwerpunkt.

 

  1. Förderdiagnostik/ Lernprozessdiagnostik

Während des Schulbesuchs überprüfen wir fortlaufend die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf. Diese Lernprozessdiagnostik ist notwendig, um erkennen zu können, in welchem Bereich die Kinder und Jugendlichen besondere Stärken und Kompetenzen aufweisen und in welchen Bereichen Unterstützungsbedarfe vorliegen. Die Resultate dieser fortwährenden Diagnostik werden in einem Förderplan festgeschrieben. Hier werden zweimal im Jahr konkrete Ziele und Fördermaßnahmen mit den Erziehungsberechtigten, Lehrkräften, sowie dem Kind vereinbart. Zudem sind wir dazu verpflichtet, jährlich zu überprüfen, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf weiterhin vorliegt oder ggf. auch aufgehoben werden kann.



Kontakt

Fritz-Reuter-Schule Förderzentrum

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